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Übersicht

Visuelle Qualität von emaillierten und bedruckten Gläsern 1)

Lage- und Designtoleranzen der Abmessung von bedruckten Gläsern

Zulässige Toleranzen

Toleranzen

Zulässigkeiten

 

Email-Lagetoleranzen

siehe Abbildung 1 (a)

Scheibengrösse

≤ 2000 mm

≤ 3000 mm

> 3000 mm

Toleranz

± 2,0 mm

± 3,0 mm

± 4,0 mm

Toleranz der Abmessungen

bei Teil-Emaillierung

siehe Abbildung 1 (b)

Kantenlänge der Druckfläche

≤ 1000 mm

≤ 3000 mm

> 3000 mm

Toleranz

± 2,0 mm

± 3,0 mm

± 4,0 mm

Design-Geometrie

siehe Abbildung 1 (c, d)

Kantenlänge der Druckfläche

≤ 30 mm

≤ 100 mm

> 500 mm

≤ 1000 mm

≤ 2000 mm

≤ 3000 mm

> 3000 mm

Toleranz

± 0,8 mm

± 1,0 mm

± 1,2 mm

± 2,0 mm

± 2,5 mm

± 3,0 mm

± 4,0 mm

Zulässige Erscheinungen

Bei Gläsern mit Farbbeschichtungen sind folgende Erscheinungen zulässig (gilt nicht für hinterleuchtete Glasprodukte):

Ausbesserung von Fehlerstellen

Die punktuelle Ausbesserung von Fehlerstellen mit Keramikfarbe vor dem Vorspannprozess bzw. mit organischem Lack nach dem Vorspannprozess ist zulässig. Nicht zulässig ist ein Nachbessern bei folgenden Anwendungen: SSG-Verklebung* sowie Verbundglas mit Farbe zum Verbund und zum Scheibenzwischenraum von Isoliergläsern. Beim Digitaldruck kann die Druckmenge reduziert werden, damit z. B. mehr Licht durch die Farbe dringt. Bei der Reduktion der Druckmenge kann für die Qualität der Farbe keine Garantie im Sinne der erwähnten Punkte übernommen werden.

*SSG ist die Abkürzung für Structural-Sealant-Glazing oder Silicon-Structural-Glazing und bezeichnet eine statisch tragende Verklebung.

Beurteilung der visuellen Qualität

Folgende Vorgaben sind bei der Beurteilung von farbapplizierten Gläsern zu befolgen:

  • Die Beurteilung erfolgt senkrecht zur Glasebene von der Hauptnutzungsseite aus einer Distanz von 3 m. Lassen die örtlichen Verhältnisse eine Betrachtungsdistanz von 3 m nicht zu (z. B. in Fluren), ist die vorhandene Raumtiefe massgebend.
  • Die Beurteilung erfolgt immer durch die unbehandelte Glasseite auf die emaillierte Scheibe, bzw. bei Gläsern, die für den Durchsichtbereich bestellt werden, von beiden Seiten.
  • Beurteilung nach Möglichkeit bei Tageslicht ohne direkte Sonneneinstrahlung (diffuses Tageslicht), kein künstliches Licht zur Hervorhebung von Erscheinungen
  • Kein Markieren der Beanstandungen

1) Grundlage SIGAB 006

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