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Zulässige Erscheinungen Randverband

Erscheinungen auf dem Abstandhalter

Pro Isolierglaselement sind einzelne, nicht gehäufte Rückstände auf dem Abstandhalter zulässig. Dabei kann es sich z. B. um Trockenmittel oder um einen Fremdkörper handeln, der während der Isolierglasproduktion zwischen die Scheiben gelangen konnte.

Je nach Isolierglasaufbau und Produktionsprozess werden einige zulässige Erscheinungen bei der Aufsicht des Abstandhalters sichtbar:

  • Bohrung mit nachträglicher Butylfüllung
  • Gesteckte Abstandhalter

Welligkeit und Versatz des Abstandhalters

Die Abstandhalter dürfen eine geringe Welligkeit bzw. Abweichung der Parallelität zum Glasrand bzw. zu weiteren Abstandhaltern aufweisen (siehe Tabelle 1).

Sichtbarkeit der Primärabdichtung Randverbund

Es ist zu beachten, dass bei 3-fach- Isoliergläsern mit helleren Abstandhaltern die schwarze Primärabdichtung im Bereich der mittleren Scheibe erkennbar ist. Diese Erscheinung ist zulässig.

Kantenlänge

Zulässige Abweichungen Versatz

Bis 2,5 m

≤ 3 mm

2,5 bis 5 m

≤ 4 mm

Über 5 m

≤ 5 mm

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